Teilnahmebedingungen SEE THE SOUND – Das Filmprogramm von SoundTrack_Cologne 17:
1. Allgemeines
Für das Filmprogramm SEE THE SOUND im Rahmen von SoundTrack_Cologne können eingereicht werden: Musikdokumentarfilme, künstlerische Musikfilme, Kurzfilme mit musikalischem Schwerpunkt und Musikvideos.
2. Veranstalter und Datum
Veranstalter von SoundTrack_Cologne ist die Televisor Troika GmbH. SoundTrack_Cologne findet vom 22. bis 26.04.2020 in Köln statt.
3. Einreichmodalitäten
a) Das Einreichformular mit allen notwendigen Unterlagen sowie der Sichtungskopie muss bis zum 16. Februar 2020 im Festivalbüro eingegangen sein.
b) Für jeden Film ist ein eigenes Einreichformular zu verwenden. Das Formular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.
c) Die Länge des Films muss mindestens 30 Minuten betragen (ausgenommen hiervon sind Musikvideos und Kurzfilme).
d) Der Film muss nach dem 1. Juli 2018 fertig gestellt worden sein oder seine Premiere nach dem 1. Juli 2018 gehabt haben. Ausnahmen sind dem Veranstalter vorbehalten.
e) Die Präsentation auf anderen Festivals oder eine erfolgte DVD-Veröffentlichung sind keine Ausschlusskriterien, bevorzugt werden aber Deutsche Premieren. Es gibt keine Beschränkungen bezogen auf das Produktionsland.
f) Arbeiten können nach der Einreichung nicht zurückgezogen werden.
4. Akzeptierte Filmformate
Als Filmformate für die Vorführkopie werden DCP, BluRay-Disc (bevorzugt) und in Ausnahmefällen DVD akzeptiert. Ist die Originalfassung weder deutsch noch englisch, sollte der Film in einer der beiden Sprachen untertitelt sein. Als Videoformat ist nur PAL zulässig.
5. Sichtungskopie
a) Die Sichtungskopie ist digital via Online-Link einzureichen, vorzugsweise mit der Möglichkeit zum Download der Datei. Im Online-Anmeldeformular findet sich ein entsprechendes Feld für die URL. Bitte achten Sie darauf, dass der Download bzw. der Sichtungslink mindestens bis zum 03. Mai 2020 zur Verfügung steht und ein gegebenenfalls vorhandenes Passwort nicht geändert wird. Bitte achten Sie weiterhin darauf, den Zugang zur Sichtungskopie so zugestalten, dass keine Registrierung nötig ist. Im Falle einer Einreichung per Link muss das unterschriebene Anmeldeformular per E-Mail an seethesound@soundtrackcologne.de gesandt werden.
b) Alternativ kann die Sichtungskopie weiterhin auf DVD (PAL) eingereicht werden, Musikvideos auch als quicktime.mov. Der DVD ist das ausgefüllte und ausgedruckte Anmeldeformular beizulegen UND per E-Mail an seethesound@soundtrackcologne.de zu senden.
c) Ist die Originalfassung weder deutsch noch englisch, sollte der Film in einer der beiden Sprachen untertitelt sein. Falls weder Dialoge noch Untertitel in deutscher oder englischer Sprache in der Sichtungsphase vorliegen, bitte Dialogbuch in Deutsch oder Englisch beifügen. Sollte der Film ausgewählt werden, ist das Vorliegen einer Fassung mit englischen oder deutschen Untertiteln Voraussetzung.
d) Sichtungsmaterialien verbleiben im Festivalarchiv.
6. Auswahl
Die bis zum 16. Februar 2020 bei uns eingegangenen Einreichungen werden von einer Auswahlkommission gesichtet. Alle Einsender werden zeitnah benachrichtigt, ob ihr Film angenommen wurde. Benachrichtigungen sind nur via E-Mail möglich. Wenn möglich, bitte die Einreichungen so bald wie möglich senden und nicht erst kurz vor der Deadline; dies entzerrt die Sichtungsphase. Danke.
7. Versand
Die Kosten für den Versand der Bewerbung, Sichtungs-DVD und Vorführkopie gehen zu Lasten des Einsenders (unfreie Sendungen werden nicht angenommen). Kosten für den Rückversand der Vorführkopien übernimmt das Festival. Sichtungs-DVDs werden nicht zurückgesandt und verbleiben bei SoundTrack_Cologne.
Sendungen aus dem Ausland müssen den Hinweis tragen: „Nur für kulturelle Zwecke - keine kommerzielle Nutzung. Empfänger ist Selbstverzoller“.
Sichtungs-DVD aus Nicht-EU-Ländern muss eine „pro forma invoice“ mit Wertangabe unter 20 US$ beiliegen. Entstehende Zoll- und Absicherungsgebühren werden in Rechnung gestellt.
Die Versandadresse lautet:
SoundTrack_Cologne
c/o Televisor Troika GmbH
Trajanstraße 27
D-50678 Köln
Deutschland
8. Sonstiges
Filmkopien sind während des Festivals mit ihrem Kopienwert versichert. Etwaige Schadensersatzansprüche sind bis spätestens 10 Tage nach Rücksendung geltend zu machen.
9. Einverständniserklärung
Mit Ihrer Unterschrift erklären die TeilnehmerInnen ihr Einverständnis zur Anmeldung zum Festival und ihre Zustimmung zum Reglement in der vorliegenden Fassung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Festivalleitung entscheidet über alle Zweifelsfragen entsprechend internationalen Richtlinien. In Zweifelsfällen entscheidet die deutsche Fassung des Reglements.
10. Teilnahmegebühren
Wegen der steigenden Zahl an Einreichungen erhebt das Festival Einreichgebühren, um die anfallenden Verwaltungskosten zu decken. Die Gebühren richten sich nach der Filmlänge (Kurzfilme kürzer als 30min Länge und Langfilme ab 30min Länge).
Kurzfilme 15,00 EUR, Langfilme 25,00 EUR
Einreichgebühren für eingereichte Filme können nicht rückerstattet werden. Die oben aufgeführten Preise gelten nur für den festivaleigenen Einreichservice. Bei Einreichungen über andere Plattformen können die Preise abweichen oder zusätzliche Gebühren anfallen.
11. Online-Formular
Bitte alle Pflichtfelder wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllen. Falsche Angaben oder Einträge wie „Blank blank blank“, „bitte erfragen bei…“, Links zu anderen Webseiten oder ähnliches führen zum Ausschluss des Films!
12. Bitte das Anmeldungsformular komplett ausdrucken, unterschreiben und an seethesound@soundtrackcologne.de senden.
Ohne unterschriebenes Anmeldeformular kann Ihre Einreichung NICHT berücksichtigt werden!